Aktive/r Helfer/in

... kann werden, wer

  • das 17. Lebensjahr vollendet hat und noch nicht 65 Jahre alt ist,
  • die erforderliche Tauglichkeit besitzt,
  • seinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat,
  • für den Dienst im THW zur Verfügung steht.

Vor Übernahme in den aktiven Dienst durchlaufen die Helferanwärter/innen die Grundausbildung.