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Aktive/r Helfer/in
... kann werden, wer
- das 17. Lebensjahr vollendet hat und noch nicht 65 Jahre alt ist,
- die erforderliche Tauglichkeit besitzt,
- seinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat,
- für den Dienst im THW zur Verfügung steht.
Vor Übernahme in den aktiven Dienst durchlaufen die Helferanwärter/innen die Grundausbildung.