Pflichtinformationen bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DS-GVO

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters

Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist:
Vereinigung der Helfer und Förderer des THW BGL e.V.
Industriestraße 6
83404 Ainring
helfervereinigung@thw-bgl.de
Vorstand: Robert Dallmeier


2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Die Pflicht zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten regelt in Deutschland das BDSG. In Einklang mit diesem ist kein Datenschutzbeauftragter benannt.


3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden der Name, Adresse, Mailadresse, Geburtsdatum sowie Datum des Ein-und Austritts erfasst.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO.

Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird die Bankverbindung erfasst und ggf. der Name des Zahlers, wenn Mitglied und Zahler nicht die selbe Person sind.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO.

Zum Zwecke der Ausstellung von Spendenquittungen, Rechnungen und anderen Empfangsbelegen werden von Dritten Name und Adresse, ggf. Telefonnummern und Maildressen erfasst.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO.


4. Speicherdauer der personenbezogenen Daten

Die Daten für die Mitgliederverwaltung wie in Punkt 3 genannt werden 2 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht, sofern nicht andere Gesetze, Bestimmungen oder behördiche Auflagen diesem Vorgehen entgegenstehen.

Die Daten für die Beitragsverwaltung wie in Punkt 3 genannt werden 10 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht, sofern nicht andere Gesetze, Bestimmungen oder behördiche Auflagen diesem Vorgehen entgegenstehen.

Die Daten für die Ausstellung von Spendenquittungen, Rechnungen und anderen Empfangsbelegen wie in Punkt 3 genannt werden 2 Jahre nach Abschluss des den Beleg betreffenden Geschäftsjahres gelöscht, sofern nicht andere Gesetze, Bestimmungen oder behördiche Auflagen diesem Vorgehen entgegenstehen.

Daten wie o.g. in Datensicherungen und in Sicherungsarchiven können einer abweichenden, durch technische, gesetzliche und behördliche Zwänge geprägten Speicherdauer unterliegen.


5. Betroffenenrechte

Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.

Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.

 

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